Patientenverfügung
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Persönliche Angaben
Name
Mustermann Erika
Geburtsdatum
1964-06-19
Anschrift
Musterstraße 50, 12345 Musterhausen
Vorrang und Geltungsbereich
Verbindlichkeit
Diese Patientenverfügung gilt für den Fall, dass die dokumentierte Person dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbst zu äußern oder medizinische Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Bindungswirkung
Der niedergelegte Wille ist maßgeblich und bindend für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal, bevollmächtigte Personen sowie gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer.
Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen
4.1 Lebensverlängernde Maßnahmen
• Ich wünsche lebensverlängernde Maßnahmen
• Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab, wenn sie ausschließlich dazu dienen, mein Leben zu verlängern, ohne realistische Aussicht auf Wiedererlangung eines für mich würdevollen und selbstbestimmten Lebens.
• Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab, wenn sie ausschließlich dazu dienen, mein Leben zu verlängern, ohne realistische Aussicht auf Wiedererlangung eines für mich würdevollen und selbstbestimmten Lebens.
4.2 Wiederbelebung (Reanimation)
• Ich wünsche Wiederbelebungsmaßnahmen
• Ich lehne Wiederbelebungsmaßnahmen ab, wenn sich mein Zustand nicht verbessert und es zu dauerhaften und schweren Schädigungen führen kann.
• Ich lehne Wiederbelebungsmaßnahmen ab, wenn sich mein Zustand nicht verbessert und es zu dauerhaften und schweren Schädigungen führen kann.
4.3 Künstliche Beatmung
• Ich wünsche eine künstliche Beatmung
• Ich lehne eine dauerhafte künstliche Beatmung ab, wenn keine realistische Aussicht besteht, die Beatmung wieder beenden zu können und in ein selbstbestimmtes Leben zurückzukehren.
• Ich lehne eine dauerhafte künstliche Beatmung ab, wenn keine realistische Aussicht besteht, die Beatmung wieder beenden zu können und in ein selbstbestimmtes Leben zurückzukehren.
4.4 Künstliche Ernährung
• Ich wünsche künstliche Ernährung
• Ich lehne eine dauerhafte künstliche Ernährung ab, wenn diese ausschließlich der Lebensverlängerung dient und keine Aussicht auf Wiedererlangung eines für mich akzeptablen Lebens besteht.
• Ich lehne eine dauerhafte künstliche Ernährung ab, wenn diese ausschließlich der Lebensverlängerung dient und keine Aussicht auf Wiedererlangung eines für mich akzeptablen Lebens besteht.
4.5 Künstliche Flüssigkeitszufuhr
• Ich wünsche künstliche Flüssigkeitszufuhr
• Ich lehne eine künstliche Flüssigkeitszufuhr ab, wenn sie ausschließlich der Lebensverlängerung dient und keine Aussicht auf Besserung besteht.
• Ich lehne eine künstliche Flüssigkeitszufuhr ab, wenn sie ausschließlich der Lebensverlängerung dient und keine Aussicht auf Besserung besteht.
Schmerz- und Symptombehandlung
• eine umfassende und wirksame Linderung von Schmerzen
• die Behandlung belastender Symptome wie Angst, Atemnot oder Unruhe
• eine palliative Begleitung
• den Erhalt meiner Würde sowie ein möglichst angstfreies Sterben
• Ich wünsche ausdrücklich eine angemessene Schmerz- und Symptombehandlung auch dann, wenn diese eine unbeabsichtigte Lebensverkürzung zur Folge haben könnte.
• die Behandlung belastender Symptome wie Angst, Atemnot oder Unruhe
• eine palliative Begleitung
• den Erhalt meiner Würde sowie ein möglichst angstfreies Sterben
• Ich wünsche ausdrücklich eine angemessene Schmerz- und Symptombehandlung auch dann, wenn diese eine unbeabsichtigte Lebensverkürzung zur Folge haben könnte.
Persönliche Werte und Willensgrundlage
Für die dokumentierte Person entspricht ein Leben, in dem sie dauerhaft:
• nicht mehr kommunizieren kann
• keine bewusste Wahrnehmung meiner Umwelt habe
• vollständig von Maschinen abhängig bin
• keine Aussicht auf ein selbstbestimmtes Dasein habe
nicht mehr ihrem Willen.
• nicht mehr kommunizieren kann
• keine bewusste Wahrnehmung meiner Umwelt habe
• vollständig von Maschinen abhängig bin
• keine Aussicht auf ein selbstbestimmtes Dasein habe
nicht mehr ihrem Willen.
Persönliche Ergänzungen
Keine persönlichen Ergänzungen hinterlegt.
Hinweis
Diese Darstellung basiert auf den vom Karteninhaber hinterlegten Daten. Die unterschriebene Original-Patientenverfügung kann bei Bedarf durch eine bevollmächtigte Person oder Betreuungsperson vorgelegt bzw. nachgereicht werden.